Mietrecht
Das Mietrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet. Es umfasst neben dem Mietrecht im klassischen Sinne wie Mietminderungen aufgrund von Mängeln, fristlose / ordentliche Kündigungen, Mieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen auch Betriebskostenabrechnungen / Nebenkostenabrechnungen.
Das Wohnungseigentumsrecht regelt neben der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung das Zusammenleben der Wohnungseigentümer. Hierbei ist ein Augenmerk auf die Beschlüsse zu legen, insbesondere welche Mehrheiten benötigt werden und ggf. die Wahrung der Anfechtungsfrist.
Das Immobilienrecht vereinbart beide vorherigen Rechtsgebiete und das Maklerrecht.
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