EuGH-Urteil zum Widerrufsjoker Immobiliendarlehen und Autokreditverträgen können widerrufen werden! Auch Leasingverträge können widerrufen werden!
Am 26.03.2020 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass der sogenannte Kaskadenverweis nicht mit europarechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Der EuGH (Aktenzeichen C-66/19) stellte fest: „Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben.“ Vom Urteil können Autokredite betroffen sein, die vom 14. Juni 2010 bis heute geschlossen wurden. Der beanstandete Kaskadenverweis […]