Lebensversicherung: fehlerhafte Widerspruchsbelehrung kann für Millionen Kunden bares Geld bedeuten!
Ein kleiner Fehler im Kleingedruckten kann Kunden von Lebensversicherungen deutlich mehr Geld bescheren. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Az. IV ZR76/11) können viele Lebens- und Rentenversicherungen die zwischen Ende Juli 1994 und Ende Dezember 2007 geschlossen worden sind, rückabgewickelt werden. Die Zahl der möglicherweise betroffenen Kunden ist unglaublich groß. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg trifft dies auf bis zu 24 Millionen Versicherungen zu. Folge dieses Urteils, dem bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorausgegangen war, ist, dass die betroffenen Versicherungskunden nicht nur ein Recht auf den Rückkaufswert der Versicherung haben, sondern sämtliche eingezahlten Prämien und Zinsen erstattet bekommen müssen. Nicht nur für Kunden, die planen, ihre Versicherung zu kündigen, kann dies lukrativ und von großer Bedeutung sein.
Für betroffene Versicherungskunden kann es ohne Hilfe von Profis allerdings sehr schwierig werden, ihr Recht ohne Hilfe durchzusetzen. Ob auch Ihre Versicherung zu den betroffenen gehört, bedarf einer genauen rechtlichen Prüfung. Gern unterziehen wir Ihren Vertrag einer sorgsamen Einzelfallprüfung. In einigen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, ihre Rechtschutzversicherung hierfür in Anspruch zu nehmen. Vereinbaren Sie Ihren individuellen Beratungstermin!